Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Ein Bürgerentscheid ist möglich bezüglich Entscheidungen, die sonst der Gemeinderat trifft. Der Gemeinderat kann selbst beschließen, dass eine bestimmte Frage per Bürgerentscheid entschieden werden soll:
Bürger von Tengen stimmen für Windräder (StZ 10.3.2020)

Bürger können per Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid beantragen. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren sind Unterschriften von mindestens 7 % der Wahlberechtigten erforderlich. Im Jahr 2016 beim Bürgerbegehren zum Standort einer Biogutvergärungsanlage in Bietigheim-Bissingen lag bei 34.000 Wahlberechtigten (ab 16 Jahren) diese erforderliche Anzahl bei etwa 2380 Unterschriften:
Der Weg vom Bürgerbegehren bis zum Bürgerentscheid (BietZ 6.4.2016)

Beim dann folgenden Bürgerentscheid zwischen zwei Alternativen muss die Mehrheit bei der Entscheidung von der Zahl her auch mehr als 20 % der Wahlberechtigten sein (sog. Quorum). Bei der Entscheidung 2016 war also gefordert, dass die Stimmenmehrheit aus mehr als 6.800 Stimmen bestehen musste. Man könnte auch sagen, die Wahlbeteiligung muss mindestens 40 % betragen, damit die Entscheidung gültig ist:
Überrascht von der Dimension des Widerstands (BietZ 6.10.2018)